Nutzungsbedingungen für Betreiber

B2B-Vertragsvorlage für Restaurants und andere Gastronomiebetriebe. Fassung: Muster 2026-11-05. Ausfüllbare Angaben stehen in eckigen Klammern.

1. Vertragspartner und Anwendungsbereich

Anbieter ist Selim Eser, handelnd unter Zackisch, Musterstraße 1, 12345 Musterstadt, Deutschland; Kontakt: selim@zackisch.com. Diese Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, die Zackisch für ihr Lokal nutzen. Der Vertrag über Speisen und Getränke entsteht zwischen dem Restaurant und seinem Gast. Diese Bedingungen sind keine Restaurant-AGB für Gäste.

2. Leistung und Voraussetzungen

Zackisch stellt Software für optionale QR-Bestellungen, Zahlungsanbindung und die Bearbeitung bestätigter Aufträge bereit. Gäste benötigen kein Zackisch-Konto. Das Restaurant stellt geeignete Geräte, Internetzugang und seinen bestehenden Kassenablauf bereit. Zackisch ersetzt weder die vorhandene Kasse noch die steuerliche Beratung oder eine gesetzlich erforderliche Fiskalisierung. Eine bestimmte Umsatzsteigerung, dauerhafte Verfügbarkeit oder Zertifizierung wird nicht zugesagt.

3. Vertragsschluss und Berechtigungen

Der Betreiber muss zur Vertretung des Restaurants berechtigt sein und zutreffende Angaben machen. [Den tatsächlichen Vertragsschlussmechanismus und den Zeitpunkt der Annahme durch Zackisch ergänzen.] Maßgeblich ist die ausdrücklich einbezogene Fassung dieser Bedingungen. Eine Datenschutzerklärung informiert über Datenverarbeitung; ihre Kenntnisnahme ist keine pauschale Einwilligung. Stripe-Vereinbarungen werden gesondert mit Stripe geschlossen.

4. Zackisch-Gebühr

Es fallen keine Zackisch-Einrichtungsgebühr und keine monatliche Zackisch-Grundgebühr an. Zackisch erhält 2 % des erfolgreich vereinnahmten Restaurant-Bestellwerts nach Rabatten, einschließlich der darin enthaltenen Restaurant-Umsatzsteuer und ohne freiwilliges Trinkgeld. Die gegebenenfalls auf die Zackisch-Leistung entfallende Umsatzsteuer ist in diesen 2 % enthalten und wird nicht zusätzlich aufgeschlagen. Bei 10,00 € maßgeblichem Bestellwert beträgt die Zackisch-Gebühr insgesamt 0,20 €. Fehlgeschlagene, abgebrochene oder nicht eingezogene Zahlungen lösen diese Gebühr nicht aus. Geräte-, Internet- und Druckkosten sowie Stripe-Gebühren bleiben getrennt.

5. Abrechnung und Umsatzsteuer

Die Zackisch-Gebühr wird als Plattformgebühr im verbundenen Stripe-Händlerkonto berücksichtigt. Maßgeblich sind die tatsächlichen Zahlungs- und Erstattungsereignisse. Abrechnungszeitraum und Bereitstellung der Zackisch-Gebührenrechnung: [konkreten Ablauf ergänzen]. Der Umsatzsteuerstatus von Zackisch ist noch zu bestätigen; eine Steuerbefreiung nach § 19 UStG wird nicht zugesagt. Der Steuerstatus von Zackisch ändert nicht den Steuerstatus oder die Rechnungs- und Belegpflichten des Restaurants.

6. Stripe und Händlerkonto

Das Restaurant bleibt Verkäufer und nutzt sein verbundenes Stripe-Konto für Händlerzahlungen. Es erfüllt die Stripe-Prüfanforderungen und akzeptiert die für sein Konto geltenden Stripe-Bedingungen. Stripe erhebt eigene, gesonderte Gebühren nach der tatsächlichen Kontovereinbarung. Auszahlungen, Reserven, Rückbelastungen und Kontobeschränkungen richten sich nach dieser Vereinbarung und der Kontokonfiguration. Eine nicht verfügbare Händlerzahlung wird nicht durch eine verdeckte Zahlung auf ein Zackisch-Plattformkonto ersetzt. Zackisch garantiert keine Auszahlung zu einem bestimmten Zeitpunkt.

7. Erstattungen und Zahlungsstreitigkeiten

Das Restaurant bearbeitet Ansprüche seiner Gäste und veranlasst berechtigte Erstattungen. Bei einer vollständigen Erstattung wird die zugehörige Zackisch-Gebühr rückabgewickelt, bei einer Teilerstattung anteilig bezogen auf die ursprüngliche Gebühr. Stripe-Gebühren werden nur nach den jeweiligen Stripe-Bedingungen erstattet. Bereits gebuchte Vorgänge bleiben nachvollziehbar; Korrekturen ersetzen keine ursprünglichen Belege. Zackisch-Support darf Erstattungen im Auftrag des Restaurants nur im Rahmen einer nachvollziehbaren Berechtigung vornehmen. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

8. Menü, Erfüllung und Kasse

Das Restaurant verantwortet seine Angebote, Endpreise, Verfügbarkeit, Allergene und Zusatzstoffe, Steuerzuordnung, Alterskontrollen sowie Zubereitung und Erfüllung. Es prüft QR-Ziele, Tischkennungen und Abholabläufe. Eine Bestellung ist erst nach serverseitig verifizierter Zahlung als bezahlt zu behandeln. Bereits bezahlte Bestellungen werden genau einmal im bestehenden Kassenablauf erfasst und mit dem Zahlungsvorgang abgeglichen. Die Zackisch-Bestell- und Zahlungsbestätigung ist kein fiskalischer Kassenbeleg. Den rechtlich erforderlichen Beleg oder die Rechnung stellt das Restaurant aus.

9. Datenschutz und Sicherheit

Soweit Zackisch personenbezogene Daten im Auftrag des Restaurants verarbeitet, ist eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung mit den tatsächlich eingesetzten Unterauftragnehmern und Maßnahmen einzubeziehen. Eigene Verantwortlichkeiten, insbesondere Vertragsverwaltung und erforderliche Sicherheitsverarbeitung, werden davon getrennt. Betreiber schützen ihre Zugänge, vergeben nur erforderliche Berechtigungen und melden vermutete Sicherheitsvorfälle unverzüglich an [Sicherheitskontakt]. Personenbezogene Daten dürfen nicht ohne Rechtsgrundlage in öffentliche Menüs oder allgemeine Supportnachrichten aufgenommen werden.

10. Störungen und Support

Technische Störungen sind über das Supportcenter oder [Supportkontakt] zu melden. Servicezeiten und eine gegebenenfalls gesondert vereinbarte Reaktionszeit: [ergänzen]. Ohne gesonderte Vereinbarung besteht keine feste Verfügbarkeitsquote. Bei einer Störung muss das Restaurant offene und bereits bezahlte Vorgänge prüfen, bevor es erneut kassiert. Persönliche Bestellung und der bestehende Kassenablauf bleiben der betriebliche Ausweichweg; Zackisch nimmt keine erfundenen Offline-Bestellungen entgegen.

11. Laufzeit, Pause und Beendigung

Laufzeit und ordentliche Kündigungsfrist: [vereinbarte Laufzeit und Frist ergänzen]. Kündigungskontakt: [E-Mail oder verfügbarer Kontoweg]. Die Pause neuer Bestellungen ersetzt keine Kündigung und beendet keine bereits entstandenen Pflichten. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen. Nach Vertragsende sind offene Bestellungen, Abrechnungen und Erstattungen abzuwickeln. Datenherausgabeformat und Frist: [festlegen]. Gesetzliche Aufbewahrung und dokumentierte Rechtsverteidigungszwecke bleiben von der Löschung sonstiger Kontodaten getrennt.

12. Haftung, Änderungen und Schlussbestimmungen

Es gelten die gesetzlichen Haftungsregeln; diese Vorlage enthält keinen pauschalen Haftungsausschluss. Individuelle Abreden gehen diesen Bedingungen vor. Wesentliche Vertrags- oder Preisänderungen bedürfen einer wirksamen Vereinbarung; Schweigen wird nicht pauschal als Zustimmung behandelt. Es gilt deutsches Recht unter Wahrung zwingend anwendbarer Vorschriften. Es wird keine ausschließliche Gerichtsstandsvereinbarung zulasten nichtkaufmännischer Einzelunternehmer getroffen. [Vertragsfassung, Wirksamkeitsdatum und gegebenenfalls individuell geprüfte Ergänzungen eintragen.]

Rechtsquellen und weiterführende Informationen